Topic-icon Frage Gasersatzflasche in der Kabine erlaubt?

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13 Jahre 9 Monate her #1 von PeterM
Gasersatzflasche in der Kabine erlaubt? wurde erstellt von PeterM
Hallo,

da es in Frankreich mit der Gasversorgung etwas schwierig ist überlege ich, eine 5-Literflasche mit Halterung in unserem Kleiderschrank unterzubringen und im Bedarfsfall gegen die leere im Gaskasten auszutauschen. Ist das erlaubt? Muß eine Zwangsentlüftung sein? Man könnte auch zwei 5-Literflaschen da unterbringen, dann wären das ingesamt 20 Liter Gas!

Peter

Peter und Ute, früher Tischer 280S, jetzt Multi4 auf Ranger 3,2l.

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13 Jahre 9 Monate her #2 von Huegelcamper
Huegelcamper antwortete auf Aw: Gasersatzflasche in der Kabine erlaubt?

VW T3 50Ps Diesel mit Reimo Airoline Hochdach / Fiat Ducato CI Alkoven / Mazda B2500 mit Holländischer Kabine / Dodge Ram 2500 HD 5,9 Cummins HD 12V Extended Cab Long Bed 4x4 mit Lance Truck Camper 880 / Rimor Katamarano 12 / Rimor Europeo 69

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13 Jahre 9 Monate her - 13 Jahre 9 Monate her #3 von QuestMan
Was in dem von Stefan verlinkten Dokument steht,
gilt in erster Linie für den gewerblichen Transport auf offenen Ladeflächen oder in Lieferwagen.

Bei einem WoWa oder WoMo oder in einer WoKa darf ein Druckminderer
während der Fahrt auf der Betriebsflasche montiert sein.
Die Geräte dahinter dürfen jedoch nur mit speziellen Druckminderern auch während der Fahrt in Betrieb sein.
" SecuMotion "

Zu Deiner Frage gilt natürlich der Satz:
Bei geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichend für die Be- und Entlüftung gesorgt werden.
Dein Schrank müßte also eine Be und Entlüftung haben und den gängigen Vorschriften für einen Gaskasten im Fahrzeug entsprechen.

Grüße
Letzte Änderung: 13 Jahre 9 Monate her von QuestMan.

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13 Jahre 9 Monate her #4 von adventourer
adventourer antwortete auf Aw: Gasersatzflasche in der Kabine erlaubt?
Laut meinem Gasprüfer ist es nicht verboten, solange die Flasche stehend verzurrt ist und die Kappe drauf ist. Von einem Liegendtransport rät er ab. Er fand aber meine Flasche in der Kabine auch nicht dolle, aber wie gesagt, nicht verboten.
Keine Ahnung wie die Franzosen das sehen.

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13 Jahre 9 Monate her #5 von PeterM
Danke für die Antworten. Wenn ich alles, auch das Merkblatt von Huegelcamper, richtig interpretiere, darf ich eine oder mehrere Gasflaschen, mit montierten Verschlußschutz und gegen Umfallen gesichert, in meinem Schrank innerhalb des Womo`s transportieren, wenn ich für Be- und Entlüftung sorge.
Belüftung ist kein Problem, da kommt ein kleines Gitter in die Schranktüre. Entlüftung klappt auch, im Boden unter dem Schrank befindet sich die Wasserpumpe, da kann man leicht ein Gitter in den Boden einsetzen (würde ich von Tischer machen lassen).

Würde das nicht auch bei vielen anderen das Gasproblem lösen? Ich lese immer mal wieder, dass Kollegen meinen, mit ihrem Gas nicht auszukommen. Mit 20 Litern kommt man, vor allem im Sommer, doch schon sehr weit. Voraussetzung ist natürlich ein Platz im Schrank.
Ich werde weiter berichten, wenn das von Interesse ist.

Gruß
Peter

Peter und Ute, früher Tischer 280S, jetzt Multi4 auf Ranger 3,2l.

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13 Jahre 9 Monate her #6 von adventourer
adventourer antwortete auf Aw: Gasersatzflasche in der Kabine erlaubt?
Wenn du eine Belüftung nach unten, außen (das wird wohl mit dem Bereich der Wasserpumpe gemeint sein)machst, kannst du dir das Loch in der Schranktür sparen. Ein Loch im Schrank ist nicht nur unschön, es macht auch keinen Sinn. Also nach Innen brauchst du keine Lüftung.

Nun habe ich keine Ahnung, wie das bei dir genau aussieht. Du willst ein Loch in den Schrankboden machen und dann folgend ein Loch in die Kabinenwand/boden?
Ich könnte mir nun vorstellen, das ein Schwarzmaler darauf hinweist, dass sich Gas im Bereich der Wasserpumpe sammelt und bei Betrieb der Wasserpumpe entzündet. Keine Sorge, ich fang nicht an schwarz zu malen. Wahrscheinlich kannst du den Schrankboden und die Außenwand/boden mit einem Flexrohr (Kühlschrankkamin/ Heizungskamin)verbinden. Dabei kannst du auf Standardteile zurückgreifen.
Dann ist dein Schrank aber fast so sicher, wie ein Gasstaukasten, in dem Flaschen mit geöffneten Ventilen rumstehen.

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13 Jahre 9 Monate her #7 von Stefan
adventourer schrieb:

Wenn du eine Belüftung nach unten, außen (das wird wohl mit dem Bereich der Wasserpumpe gemeint sein)machst, kannst du dir das Loch in der Schranktür sparen. Ein Loch im Schrank ist nicht nur unschön, es macht auch keinen Sinn. Also nach Innen brauchst du keine Lüftung.

Nun habe ich keine Ahnung, wie das bei dir genau aussieht. Du willst ein Loch in den Schrankboden machen und dann folgend ein Loch in die Kabinenwand/boden?
Ich könnte mir nun vorstellen, das ein Schwarzmaler darauf hinweist, dass sich Gas im Bereich der Wasserpumpe sammelt und bei Betrieb der Wasserpumpe entzündet. Keine Sorge, ich fang nicht an schwarz zu malen. Wahrscheinlich kannst du den Schrankboden und die Außenwand/boden mit einem Flexrohr (Kühlschrankkamin/ Heizungskamin)verbinden. Dabei kannst du auf Standardteile zurückgreifen.
Dann ist dein Schrank aber fast so sicher, wie ein Gasstaukasten, in dem Flaschen mit geöffneten Ventilen rumstehen.



Häääh :?: :lol:


Er möchte doch nur als Privatman TRANSPORTIEREN. Verzurren, Kappe drauf und gut.

Ob die Buddel nun im Kofferaum oder im Kleiderschrank verzurrt ist, ist in diesem Fall egal.






Gruß Stefan

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13 Jahre 9 Monate her #8 von adventourer
adventourer antwortete auf Aw: Gasersatzflasche in der Kabine erlaubt?
Ja genau. Nur Transport. Sehe ich alles total locker. Ich wollte nur eine Schranktür vor einem Loch retten.
Der Rest ist wohl eher für das gute Gefühl und ein wenig Übertreibung will ich nicht ausschließen.

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13 Jahre 9 Monate her - 13 Jahre 9 Monate her #9 von fwl
Unser Gasverbrauch in 14 Tagen für Kühlschrank, Warmwasserboiler und Kochen, waren 5,5 Kg. Im Absorberkühlschrank haben wir sogar Eiswürfel gemacht bei bis zu 40 grad Tagestemperatur. Wir hatten zwar eine 3. Gasflasche als Ersatz im Keller (Ladefläche) dabei. Desweiteren habe ich festgestellt, wenn ich die Flaschen beim Gashändler füllen lasse, halten sie länger als die Gasflaschen vom Baumarkt.

Gruß Friedhelm

Gruß Beate und Friedhelm
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pelz-lang.de
Letzte Änderung: 13 Jahre 9 Monate her von fwl.

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13 Jahre 9 Monate her #10 von Volker1959
Stefan schrieb:

adventourer schrieb:

Wenn du eine Belüftung nach unten, außen (das wird wohl mit dem Bereich der Wasserpumpe gemeint sein)machst, kannst du dir das Loch in der Schranktür sparen. Ein Loch im Schrank ist nicht nur unschön, es macht auch keinen Sinn. Also nach Innen brauchst du keine Lüftung.

Nun habe ich keine Ahnung, wie das bei dir genau aussieht. Du willst ein Loch in den Schrankboden machen und dann folgend ein Loch in die Kabinenwand/boden?
Ich könnte mir nun vorstellen, das ein Schwarzmaler darauf hinweist, dass sich Gas im Bereich der Wasserpumpe sammelt und bei Betrieb der Wasserpumpe entzündet. Keine Sorge, ich fang nicht an schwarz zu malen. Wahrscheinlich kannst du den Schrankboden und die Außenwand/boden mit einem Flexrohr (Kühlschrankkamin/ Heizungskamin)verbinden. Dabei kannst du auf Standardteile zurückgreifen.
Dann ist dein Schrank aber fast so sicher, wie ein Gasstaukasten, in dem Flaschen mit geöffneten Ventilen rumstehen.



Häääh :?: :lol:


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Ob die Buddel nun im Kofferaum oder im Kleiderschrank verzurrt ist, ist in diesem Fall egal.






Gruß Stefan

So wie Stefan sehe ich das auch!
Reinstellen, sichern und gut iss :wink:

Früher Ford F350 Dually mit Adventurer Slideout
und jetzt im Sommer Camper und im Winter Zweitwohnsitz mit Rädern :-)
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13 Jahre 9 Monate her #11 von Tinker
Wir sind schon mit einer fünfkilo Flasche seit Laubach unterwegs, und ist immer noch nicht leer. Also Laubach mit viel heizen, Bad Kissingen, WE bei Volker, WE Brasilien, drei Wochen Spanien, und noch mal WE Brasilien. Entweder sind wir sparsamer geworden, oder die Geräte in der neuen Kabine brauchen weniger :grin:

Gruß Gerd

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13 Jahre 9 Monate her #12 von PeterM
Nach Durchsicht Eurer Beiträge ziehe ich das Fazit: Verschlußkappe aufsetzen, festzurren, losfahren.
Ein Loch in der Schranktüre wäre wirklich nicht schön und die Entlüftung nach außen nur sinnvoll, wenn der Boden zwischen Schrank (mit Gas) und Wasserpumpe z.B. mit Silikon luft- bzw. gasdicht gemacht würde. Dann aber komme ich nicht mehr an die Wasserpumpe.
Wahrscheinlich sehe ich das Alles viel zu kompliziert.

Gruß
Peter

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13 Jahre 9 Monate her #13 von holger4x4
So isses, als Privattransport mit Schraubstöpsel und Kappe drauf alles kein Problem.
Aber ich spar mir das Gewicht und den Platz für so viel Gas lieber. Im Sommerurlaub mit Gasgrill Benutzung reichen max 1,5kg, also ist eine halb volle 5kg Buddel genug. Das geht natürlich nur mit Kompressor-Kühli ;-)

Gruß, Holger
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13 Jahre 9 Monate her #14 von gt camper
Von vorherigen Besuchen in Frankreich haben wir einen Adapterschlauch für französische
Gasflaschen. Wenn unser mitgebrachtes Gas dann leer ist, nehmen wir eine in Frankreich gekaufte neue Gasflasche und schließen diese mittels dem französischem Gasanschluß an die deutsche leere Flasche und lassen das französische Gas (Flasche umgedreht an der Kabinenstütze befestigen) in die deutsche Flasche laufen. Die französische Flasche abnehmen und leer wieder abgeben. Dies kann man eigentlich mit jedem beliebigen ausländischem Flaschengewinde machen, wenn man den passenden Gasanschluß im entsprechendem Land kauft.

Gruß Werner und Beate

Ehemals Nordstar Compact (2001)auf 3,5 t Navara D40 (2007) ,jetzt Dethleffs Globebus T11

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13 Jahre 9 Monate her #15 von PeterM
GT Camper schrieb:

Von vorherigen Besuchen in Frankreich haben wir einen Adapterschlauch für französische
Gasflaschen. Wenn unser mitgebrachtes Gas dann leer ist, nehmen wir eine in Frankreich gekaufte neue Gasflasche und schließen diese mittels dem französischem Gasanschluß an die deutsche leere Flasche und lassen das französische Gas (Flasche umgedreht an der Kabinenstütze befestigen) in die deutsche Flasche laufen. Die französische Flasche abnehmen und leer wieder abgeben. Dies kann man eigentlich mit jedem beliebigen ausländischem Flaschengewinde machen, wenn man den passenden Gasanschluß im entsprechendem Land kauft.


@GT Camper
Das könnte sicher auch eine Lösung des Problems sein. Aber kann es nicht zu einer Überfüllung kommen, wenn die deutsche Flasche noch nicht komplett leer ist?

Ist es in Frankreich so wie in Deutschland, dass man die Gasflasche kaufen muss? Dann kann ich die leere Flasche doch nicht wieder zurückgeben, ohne eine neue kaufen zu müssen.

Vielleicht kannst Du mir da genaueres sagen.

Gruß
Peter

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13 Jahre 9 Monate her #16 von flamingo
Moin,
ich wußte garnicht das das ADR (Gefahrgut),bei Privat nicht gilt.Genauso wie mit der Ladungssicherheit.
Es ist egal ob privat oder gewerblich Gefahrgut im öffentlichen Strassenverkehr tranportiert wird.
Es gelten für alle die Gesetze + Vorschriften.
Bei Verstoß gibt's Punkte + Bußgeld.
Sonst haben die auf dem ADR-Lehrgang ja nur Müll erzählt.
Gruß Torsten

Lebe Deine Träume.!!

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13 Jahre 9 Monate her #17 von holger4x4
Bei "dienstlichem" Transport gelten Maximalmengen,man muss ein Sicherheitsdatenblatt mitführen und was weiss ich nicht alles. Privat brauchst du das nicht. Natürlich muss die Ladung ordnungsgemäß gesichert, sprich befestigt werden.

Gruß, Holger
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13 Jahre 9 Monate her - 13 Jahre 9 Monate her #18 von flamingo
Na dann mal viel Glück und laß Dich nicht erwischen.
Datenblatt Orange Tafel usw. braucht man ab 1000Punkte.
Bei einer Gefahrgutklasse(weiß jetzt nicht welche) ab dem ersten Gramm.
Sonst dürfte ich ja auch privat radioaktives Material durch die Gegend fahren.
Es gibt Mindermengen die ohne Ausrüstung und Dokumente transportiert werden.
Unter Einhaltung gewisser Vorschriften und Verordnungen.
Eine Gasflasch darf nur im belüfteten Raum im Straßenverkehr transportiert werden.
Nur wer fährt mit geöffnetem Fenster oder Kofferraum durch die Gegend.
Der Link von Hügelcamper ist richtig für alle im Straßenverkehr.
Und wie dort beschrieben sind einige nicht einsichtig.

Aber mehr brauch ich nicht dazu zu schreiben,jeder muß das selbst entscheiden.
Solange nichts passiert und kein Kontrolleur da ist,ist auch kein Kläger da.
Gruß Torsten
Ob ich mich immer an die Vorschriften usw. halte,gebe ich nicht bekannt.

Lebe Deine Träume.!!
Letzte Änderung: 13 Jahre 9 Monate her von flamingo.

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13 Jahre 9 Monate her - 13 Jahre 9 Monate her #19 von Stefan
@ Torsten:

...das haben Sie dann wohl. Im Prinzip ist ja gar nicht schlecht, wenn sich der Privatier auch daran hält. Muss er aber nicht.

Gruß Stefan
Letzte Änderung: 13 Jahre 9 Monate her von Stefan.

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13 Jahre 9 Monate her #20 von holger4x4
Nur dass hier kein falscher Eindruck entsteht, ich sage ja nicht dass jemand leichtsinning irgendwelche Vorschriften umgehen soll.
Dasmit dem Freihand-Gasflaschenumfüllen ist ja auch nicht so ganz ohne,ich würde das nicht machen.
Aber wer hat schon ein Sicherheitsdatenblatt da liegen und benutzt Schutzbrille und Handschuhe wenn er mal Sekundenkleber verwendet?

Gruß, Holger
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